Finanzierung und Tarife

Tarifordnung für die Spitex-Dienste

Wir rechnen unsere Spitex-Leistungen ab gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) gültig ab 1.1.2014.

Pflegerische Leistungen nach Abschnitt 3, Art 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Klientinnen und Klienten übernehmen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10%. Zusätzlich ist gemäss KLV pro Pflegetag eine Eigenbeteiligung von CHF 7.65 zu leisten. 
Die Wohngemeinde des Klienten übernimmt ebenfalls einen definierten Anteil an jeder Behandlung. Dies ist die sogenannte "Restfinanzierung" dient zur Deckung der "Normkosten".

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Allenfalls sind diese (teilweise) gedeckt durch Ihre freiwillige Zusatz-Versicherung. In diesen Fällen stellen Sie die Rechnung bitte selber Ihrer Versicherung zu. Wenn Sie zu diesem Zweck immer eine zusätzliche Kopie der Monats-Rechnung wünschen, melden Sie uns dies einfach, z.B. per Mail: info.spitexregiozohin.ch

 

Vereinbarte Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen.